Am 22. Mai ist der Internationale Tag der biologischen Vielfalt, auch bekannt unter dem Namen „Internationaler Tag zur Erhaltung der Artenvielfalt“.
Seit dem Jahr 2000 wird dieser Aktionstag jährlich am 22. Mai begangen. Der Tag dient der Erinnerung an den 22. Mai 1992, an dem in Nairobi das UN-Übereinkommen über biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity (CBD)) offiziell angenommen wurde. Es trat Ende 1993 in Kraft.
Gemeinsam mit dem Klimarahmenabkommen (UNFCCC) und der Wüstenkonvention (UNCCD) gehört das Übereinkommen zu den drei völkerrechtlichen Verträgen, die bei der Konferenz in Rio de Janeiro 1992 zur Unterzeichnung auslagen. Zu den zentralen Zielen des Übereinkommens zählen die Erhaltung der biologischen Vielfalt, die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile sowie die ausgewogene und gerechte Aufteilung der aus der Nutzung genetischer Ressourcen gewonnenen Vorteile.
„Die Biodiversitätskonvention ist ein Abkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt. Die Welt soll die biologische Vielfalt erhalten und ihre Grundelemente auf gerechte und ausgewogene Art nachhaltig nutzen. Konkret heißt dies, dass die Nutzung so erfolgen muss, dass die biologische Vielfalt langfristig nicht weiter gefährdet wird. Die Länder haben das Recht, über ihre biologischen Ressourcen zu verfügen, sind aber auch dafür verantwortlich, dass ihre biologische Vielfalt erhalten bleibt und dass ihre biologischen Ressourcen auf nachhaltige Weise genutzt werden“ (Quelle: https://www.nachhaltigkeit.info/artikel/weltgipfel_rio_de_janeiro_1992_539.htm).
Bis heute zählt das Übereinkommen über die biologische Vielfalt mit über 196 teilnehmenden Vertragsstaaten zu einem der erfolgreichsten Übereinkommen der Vereinten Nationen. Darüber hinaus ist es das umfassendste verbindliche internationale Abkommen im Bereich Naturschutz und der nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen.
Bei der Erhaltung der biologischen Vielfalt geht es aber nicht allein darum, die Zerstörung der einzigartigen Vielfalt sensibler Ökosysteme wie der tropischen Regenwälder zu verhindern, sondern auch, für die Menschen vor Ort das Recht auf selbstbestimmte Entwicklung zu bewahren.
Am 22. Mai finden unter Anderem Informationsveranstaltungen, Wanderungen und Biomonitoring-Programme statt, bei denen möglichst viele Arten bestimmt und die ökologischen Zusammenhänge erläutert werden. Dadurch soll die biologische Vielfalt für die Öffentlichkeit greifbar gemacht werden. Der Tag soll nochmals verdeutlichen, dass weit größere Anstrengungen als bislang geleistet werden müssen, wenn wir die gegenwärtige Entwicklung mit dem kontinuierlichen Verlust zahlloser Arten eindämmen wollen.